Rechtsecke

Fahren ohne Führerausweis auf dem Firmengelände
Diese Problematik betrifft vor allem Lernende ohne Führerausweis. Die Bezeichnung „Firmengelände“ ist für viele unklar. Oft wird darunter verstanden, dass das Fahren auf dem Firmengelände ohne Führerausweis erlaubt ist. Leider ist dies inkorrekt und kann schwerwiegende Folgen haben. Firmengelände, welches nicht komplett eingezäunt ist, gilt nach dem schweizerischen Strassenverkehrsgesetz als öffentlich zugänglich und unterliegt den Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes. Lernende können der Versuchung, ein Auto zu fahren, sehr oft nicht widerstehen. Daher empfiehlt es sich, den Lernenden ein Schreiben auszuhändigen, in welchem auf das absolute Fahrverbot und die eventuellen Folgen hingewiesen wird. Dieses Schreiben müssen der Lernende und sein gesetzlicher Vertreter unterschreiben. Nachstehend ist ein Muster angeführt.

Musterformular 

Kontakt

Autogewerbeverband Schweiz
Sektion Zentralschweiz
Ebenaustrasse 14
CH-6048 Horw
Tel. +41 (0)41 349 00 20
Fax +41 (0)41 349 00 21
E-Mail: infoagvs-zs.ch


Garagen

Wo finde ich die nächste
AGVS-Garage?