Ausblick auf den Personenwagenmarkt: Grosse Herausforderungen trüben den Ausblick

Der Schweizer Markt für Neuwagen befindet sich in einer Sättigungsphase. 2019 dürfte die 300’000er-Marke an Neuimmatrikulationen nochmals geknackt werden. Für die kommenden Jahre rechnen die Ökonomen von BAK Economics mit einem spürbaren Rückgang.

Nachholeffekte aufgrund von Lieferverzögerungen durch die Umstellung der Verbrauchsmessung auf das neue WLTP-Verfahren und die ab 2020 verschärften CO2-Grenzwerte sorgen dafür, dass in diesem Jahr mehr als 300'000 Neuwagen abgesetzt werden. Der strengere CO2-Grenzwert ab 2020 dürfte seitens der Importeure den Anreiz erhöhen, noch in diesem Jahr Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoss zu immatrikulieren.

Welches sind die Risiken und Herausforderungen für das Schweizer Autogewerbe? Wie sehen die konjunkturellen Rahmenbedingungen aus? Diese und weitere Antworten finden Sie im Konjunkturausblick  für das Schweizer Autogewerbe 2019, die BAK Economics im Auftrag des AGVS erstellt hat.

 
 


Weitere Informationen zum Autogewerbe finden Sie hier: 
- Aktueller Branchenspiegel unter www.figas.ch
- Aktuelle Zahlen von auto-schweiz
- Aktuelle Zahlen zum Thema Mobilität und Verkehr vom Bundesamtes für Statistik BFS

Kleines Vademecum

Halterwechsel
Ein Halterwechsel ist die Umschreibung eines bereits zugelassenen Fahrzeuges auf einen anderen Halter. Dabei wird das Fahrzeug durch den bisherigen Halter abgemeldet und auf den neuen Halter zugelassen. Dieser Ablauf erfolgt für den Privat- sowie für den Fachhandel.

Die publizierten Quartalszahlen beinhalten die umgeschriebenen Fahrzeuge durch den Fachhandel (Garagen/Occasionshändler) und den Privathandel (Privat zu Privat).

Nun gibt es diverse Mutationen, die mit einem eigentlichen Halterwechsel nichts zu tun haben, und trotzdem systembedingt eine Mutation auslösen. Dies sind zum Beispiel Kantonswechsel, Schilderwechsel oder Namensänderung durch Heirat. Diese «falschen Halterwechsel» werden, sofern erkennbar, herausgefiltert und nicht gezählt.

Hingegen sind auch Halterwechsel enthalten, bei denen kein Fahrzeugverkauf zugrunde liegt, sondern «taktische» oder andere Überlegungen. Es sind dies Halterwechsel innerhalb der Familie oder Kurzzulassungen von Neuwagen mit nachfolgender Umschreibung auf den effektiven Käufer.

Diese Faktoren werden bei der Ermittlung der Umsätze im Occasionshandel durch die Branche berücksichtigt.

Standzeiten
Im Zusammenhang mit einem Halterwechsel versteht man unter der Standzeit die Zeitdifferenz zwischen der Abmeldung des Fahrzeugs durch den bisherigen Halter und der Anmeldung durch den neuen Halter. Die gesamte Standzeit wird also ermittelt, sobald für das Fahrzeug ein neuer Käufer (Halter) gefunden wurde.

Für die Autobranche sind primär die Standzeiten des Fachhandels von Bedeutung und nicht die des Privathandels. Da bei einem Halterwechsel nicht ersichtlich ist, aus welchem Grund und durch wen (Händler oder Privatperson) dieser zustande kam, wird zur Eliminierung des Privathandels die Höhe der Standzeit als Kriterium genommen. Sehr kurze Standzeiten (< 4 Tage) werden nicht berücksichtigt, um einen Grossteil des Privathandels auszuklammern. Ebenso werden sehr lange Standzeiten (> 540 Tage) nicht berücksichtigt. So ist eine Trendaussage über die Standzeiten beim Fachhandel möglich.


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