NAF: Durchbruch in der Verkehrspolitik

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NAF: Durchbruch in der Verkehrspolitik

27. September 2016 agvs-upsa.ch - strasseschweiz – Verband des Strassenverkehrs FRS sieht im bereinigten Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) einen Durchbruch in der Schweizerischen Verkehrspolitik.

Insbesondere die Neugestaltung der Finanzierung des NAF sowie das Konzept für eine kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung des Nationalstrassennetzes setzen deutliche Akzente zur künftigen Bereitstellung der Strasseninfrastrukturen durch den Bund. Die Verbände des Strassenverkehrs begrüssen dies und stehen ausserdem hinter der Kompromisslösung des Parlaments bei der endgültigen Ausformulierung der NAF- Vorlage.

Ständerat und Nationalrat haben sich im Differenzbereinigungsverfahren auf die Schlussformulierung für die erweiterte Finanzierung des Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr geeinigt, wonach «in der Regel» 10 Prozent des Mineralölsteuerertrags zusätzlich in den NAF-Fonds fliessen sollen. Damit legt das Parlament unmissverständlich fest, dass eine Kürzung der zweckgebundenen Strassenmittel nur im Ausnahmefall in Betracht zu ziehen ist. Die Erträge der Automobilsteuer sollen hingegen in jedem Falle und auch bei künftigen Sparrunden des Bundes vollumfänglich für die NAF-Finanzierung zur Verfügung stehen. Schliesslich einigten sich die Räte darauf, dass dem Bundesrat die Kompetenz zur Überwälzung der Teuerung auf die Mineralölsteuern übertragen wird.

strasseschweiz, die Dachorganisation des privaten Strassenverkehrs in der Schweiz, stellt sich nach diesen letzten Bereinigungen voll und ganz hinter die NAF-Vorlage, wie sie für die Schlussabstimmung in den Eidgenössischen Räten vom kommenden Freitag bereit steht. Die Vorlage führt zu zahlreichen Fortschritten bei den rechtlichen Rahmenbedingungen für die künftige Ausgestaltung der Verkehrspolitik. Insbesondere werden Bund und Kantone dazu verpflichtet, für eine ausreichende Strasseninfrastruktur in allen Landesteilen zu sorgen.

Es wird ein unbefristeter Fonds zur künftigen Finanzierung der Nationalstrassen und des Agglomerationsverkehrs auf Verfassungsstufe errichtet. Dessen Finanzierung wird sichergestellt einerseits aus einer Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags um 4 Rappen/Liter, anderseits aus den Erträgen von bisherigen Abgaben des Strassenverkehrs, konkret der Automobilsteuer und 10 Prozent der Mineralölsteuer. Ausserdem besteht mit dem Einbezug des Netzbeschlusses 2012, der Ergänzung des Nationalstrassennetzes mit der Umfahrung Morges und der Glatttal-Autobahn sowie mit dem Konzept für das Strategische Entwicklungsprogramm (STEP) Nationalstrasse die Aussicht, dass der Planungs- und Investitionsstau bei der Engpassbeseitigung endlich behoben werden kann.

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