​Allgemeine Geschäftsbedingungen AGVS Business Academy

Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kurse, Webinare und Lehrgänge der AGVS Business Academy, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Wenn die ausgeschriebenen Bildungsangebote von Dritten durchgeführt werden (Bildungspartner), gelten deren AGB.
 
Anmeldung
Die Anmeldung ist verbindlich und erfolgt schriftlich per elektronischem Anmeldeformular auf der Homepage: www.agvs-upsa.ch.
 
Aufnahmebedingungen
Allfällige Aufnahmebedingungen sind aus der Kursausschreibung zu entnehmen.
 
Anmeldebestätigung / Einladung
Der Eingang der Anmeldung wird unter Vorbehalt der Durchführung (nachfolgende Ziffer) des Kurses bestätigt. Zirka 1 Monat (bei Webinaren, Tageskursen zirka 2 Wochen) vor Kursbeginn erhält der Teilnehmende die Einladung mit den Detailinformationen.
 
Korrespondenz
Mit der Angabe Ihrer persönlichen Daten geben Sie dem AGVS die Erlaubnis, mit Ihnen über den gebuchten Kurs / Lehrgang zu kommunizieren und Sie über passende Angebote zu informieren. Zusätzlich erteilen Sie ausdrücklich die Erlaubnis, dass Ihre Angaben im Rahmen einer Teilnehmerliste (welche an die anderen Kursteilnehmende abgegeben wird) verwendet werden.
 
Durchführung
Das Seminar / Der Lehrgang wird nur bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl durchgeführt. Sie werden rechtzeitig über die Durchführung informiert. Der AGVS ist berechtigt, Kurse abzusagen bzw. Programm- und Preisänderungen vorzunehmen. Muss ein Kurs infolge Unterbelegung annulliert werden, versucht die Geschäftsstelle den Kurs an einem anderen Datum neu auszuschreiben. In diesem Fall werden die angemeldeten Personen rechtzeitig benachrichtigt. Ist ein Kurs überbelegt, wird eine Warteliste geführt. Wird ein zusätzlicher Kurs zum selben Thema organisiert, werden die Teilnehmenden benachrichtigt.
 
Kurszeiten
Die Kurse / Lehrgänge werden zu den ausgeschriebenen Zeiten durchgeführt. Die Präsenz der Teilnehmenden wird erwartet und kontrolliert.
 
Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag für die Kursgebühren ist fristgerecht oder spätestens zwei Arbeitstage vor Beginn des Kurses / Lehrgangs zu begleichen. Eine Barzahlung vor Ort ist nicht möglich. Der AGVS behält sich vor, Teilnehmende bis zur Bezahlung vom Kursbesuch auszuschliessen. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Vertragsrücktritt. Auch bei Angabe von anderweitigen Rechnungsadressen (z.B. des Arbeitgebers) bleiben Kursteilnehmende Schuldner:innen des Kursgeldes.
 
Kosten
Die im Kursangebot ausgeschriebenen Preise (exkl. MwSt.) sind, falls nicht anders vermerkt, Einzelpreise (pro Person). Es werden keine Rabatte gewährt. Bei einem Lehrgang werden die Kursgebühren semesterweise in Rechnung gestellt.
 
Lernkontrollen / Teilnahmebestätigung / Testate / Zertifikate
Nach Erfüllung der entsprechenden Kurs- / Lehrgangs-Vorgaben stellt der AGVS die entsprechenden Bestätigungen / Nachweise aus. Wiederholungen von Lernkontrollen / Prüfungen sind kostenpflichtig.

 
Rücktrittsbedingungen Tages-/Basisseminare und Lehrgänge
Ein Nichterscheinen am Seminar / Lehrgang muss der Geschäftsstelle spätestens zehn Arbeitstage vor der Kursdurchführung schriftlich mitgeteilt werden. Die Kursgebühr wird bei später eingehenden Abmeldungen zu 80% der Kursgebühr und unentschuldigtes Fernbleiben zu 100% verrechnet. Können schwerwiegende Gründe (z.B. ärztlich bescheinigte Krankheit oder Unfall) für die Kursabmeldung geltend gemacht werden, kann die Geschäftsstelle eine Reduktion gewähren. Kursabmeldungen werden nur schriftlich entgegengenommen. Wenn im Seminar Leistungen Dritter (z. B. Hotelübernachtung beim AGVS-Frauenseminar) enthalten sind, gelten die Annullierungsbestimmungen Dritter und der AGVS haftet nicht für allfällige Kosten trotz des Rücktritts.
 
Rücktrittsbedingungen und Abbruch Lehrgänge
Bei Fernbleiben (ohne Information) oder Abbruch eines angebrochenen Semesters werden keine Semesterkosten rückerstattet. Der Austritt kann nur semesterweise erfolgen. Bei einer Gesuchstellung um vorzeitigen Ab- oder Unterbruch der Weiterbildung (spätestens 30 Tage vor Beginn des neuen Semesters) wird das bevorstehende Semester nicht verrechnet. Auf verspätet eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten. Bei Härtefällen wird einzeln entschieden, wenn eine finanzielle- oder eine krankheitsbedingte Bedürftigkeit nachgewiesen werden kann. Über die jeweiligen Massnahmen entscheidet die Schulleitung.
 
Ausfall von Lektionen, Nichtteilnahme
Ausgefallene Lektionen, welche vom AGVS zu verantworten sind, werden grundsätzlich nachgeholt. Weitergehende Ansprüche von Kursteilnehmenden sind ausgeschlossen. Können Kursteilnehmende nicht an Einzellektionen oder an einem ganzen Kurs aus Gründen teilnehmen, für die nicht der AGVS verantwortlich ist, so haben diese weder Anspruch auf Rückvergütung noch auf Vor- oder Nachholen der versäumten Lektionen oder Kurse. Als solche Gründe gelten insbesondere Verhinderungen wegen Ferien, berufsbedingter Abwesenheit, Krankheit/Unfall, familiärer Verpflichtungen, Militärdienst, Verspätung/Versäumnis des Unterrichts und dergleichen.
 
Adressänderungen
Adressänderungen sind dem AGVS umgehend zu melden. Sind Postzustellungen oder Mitteilungen infolge fehlerhafter oder falscher Adresse nicht möglich, wird jede Verantwortung und Haftung abgelehnt.
 
Geistiges Eigentum
Die Kursunterlagen sind geistiges Eigentum des AGVS oder ihrer Vertragspartner und dürfen von Teilnehmenden nur zum persönlichen Zweck seiner Weiterbildung genutzt werden. Es ist ausdrücklich untersagt, sämtliche Kursunterlagen mittels Kopien (Hardcopy und elektronische Scans) weiterzuverbreiten. Die Nutzung zu anderen Zwecken, beispielsweise für das Erteilen von Unterricht, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bewilligung des AGVS.
 
Hausordnung
Die Hausordnung und das Parkreglement sind zu beachten und einzuhalten. Während des Unterrichts sind Mobiltelefone stumm- oder auszuschalten, um Störungen zu vermeiden.
 
Ausschluss
Kursteilnehmende, die den Anforderungen der Schule nicht genügen, dem Unterricht unbegründet fernbleiben, sich ungebührlich benehmen, die Hausordnung verletzen oder das Kursgeld nicht bezahlen, können vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Die Kursgelder sind in diesem Fall geschuldet. Weitergehende Ansprüche des AGVS für Schadenersatz etc. sind vorbehalten.
 
Versicherung
Der AGVS und die von ihm beauftragten Personen haften nicht für Schäden (Sach-, Vermögens- oder Körperschäden), welche in Zusammenhang mit den durch sie organisierten Kurse, ausser im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Absicht, zu Stande gekommen sind. Insbesondere haftet der AGVS nicht für Verlust oder Diebstahl von Gegenständen der Kursteilnehmenden. Der Abschluss einer Versicherung gegen Krankheit, Unfall, Haftpflicht und Diebstahl ist Sache der Kursteilnehmenden
 
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern.
 
Bern, August 2023