Lernfahrausweis für Autos in der Schweiz bald ab 17 Jahren

Führerausweis

Lernfahrausweis für Autos in der Schweiz bald ab 17 Jahren

14. Dezember 2018 agvs-upsa.ch – Jugendliche können den Lernfahrausweis für Personenwagen ab 2021 bereits mit 17 Jahren erwerben. Dies hat der Bundesrat entschieden. Änderungen gibt es unter anderem auch bei der Weiterbildung, beim Papierfahrausweis, für Automat- sowie für Motorradfahrer.

abi. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Dezember die Führerausweisvorschriften revidiert und diverse Anpassungen vorgenommen. Die wichtigste Änderung betrifft die künftigen Neulenker: Ab Anfang 2021 kann der Lernfahrausweis für Personenwagen (Kategorie B) bereits ab 17 Jahren beantragt werden – statt wie bisher ab 18 Jahren. Der Grund dafür ist einfach: Wer die praktische Führerprüfung vor dem 20. Altersjahr machen will, soll mindestens zwölf Monate lang mit dem Lernfahrausweis Fahrpraxis sammeln. Der Bundesrat will jedoch das Mindestalter für den Erwerb des Führerausweises nicht anheben. Daher muss er das Alter senken, ab dem der Lernfahrausweis beantragt werden kann. Der Bundesrat sieht darin einen Gewinn für die Verkehrssicherheit: Das Unfallrisiko nach dem Bestehen der praktischen Fahrprüfung reduziere sich umso mehr, je mehr Fahrten mit Begleitung stattgefunden hätten. 

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) soll spätestens nach drei Jahren die Auswirkungen prüfen, einen Bericht dazu veröffentlichen und einen Antrag für das weitere Vorgehen stellen. Für diejenigen, die den Lernfahrausweis erst nach dem 20. Altersjahr erwerben, ändert sich nichts.

Weiterausbildung reduziert
Eine weitere Änderung betrifft die Weiterbildung, die künftig nur noch einen Tag dauert. Dafür muss der Kurs im ersten Jahr nach der Führerprüfung absolviert werden. Bisher besuchten die Neulenker innerhalb der dreijährigen Probezeit zwei Weiterbildungstage. Auch die Dauer der obligatorischen Ausbildung – dazu zählt unter anderem der Verkehrskundeunterricht – wurde von total 24 auf 15 Stunden gekürzt.

Der Weiterbildungskurs soll praktische Übungen und das Erleben von Fahrsituationen unter realitätsnahen Bedingungen beinhalten. Dazu gehört auch die Vollbremsung, die bislang häufig weder geübt noch geprüft werden konnte. Ein weiteres Thema ist das energieeffiziente Fahren, das künftig auch in Simulatoren geübt werden kann.

Alle dürfen handgeschaltete Autos fahren
Wer die praktische Fahrprüfung in einem Auto mit Automatikgetriebe erfolgreich absolviert hat, darf in Zukunft auch handgeschaltete Autos fahren. Der Automateneintrag im Führerausweis fällt weg. Die Entfernung kann beim Strassenverkehrsamt beantragt werden und wird gewährt, wenn keine gesundheitlichen Probleme – wenn also gekuppelt werden kann – vorliegen. Diese Änderung tritt bereits auf Anfang Februar 2019 in Kraft.

Ebenfalls aufs Strassenverkehrsamt muss, wer noch im Besitz des blauen Papierführerscheins ist. Dieser muss bis spätestens am 31. Januar 2024 gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umgetauscht werden. Der Grund: Die alten Führerausweise mit ihren teilweise stark von den heutigen Kategorien abweichenden Inhalten verursachen laut Bundesrat «erhebliche Kosten in den Datensystemen».

Nicht mehr direkt auf den schweren Töff
Für Motorradfahrer gibt es ab dem 1. Januar 2021 keinen direkten Einstieg mehr in die unbeschränkte Kategorie A. Wer die leistungsstärksten Maschinen fahren will, muss zuerst mindestens zwei Jahre ein auf 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren. Dafür dürfen künftig Motorräder der 125er-Klasse bereits zwei Jahre früher ab 16 und Kleinmotorräder (50 cm3) ab 15 Jahren (bisher 16) gefahren werden. Die Schweiz passt damit ihre Kategorien denjenigen der EU an und senkt das Mindestalter auf EU-Niveau.
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