Überbetriebliche Kurse

Die überbetrieblichen Kurse haben in handwerklichen Berufen eine lange Tradition. Zum festen Bestandteil aller Berufe wurden die überbetrieblichen Kurse aber erst 2004 mit dem neuen Berufsbildungsgesetz.

Die überbetrieblichen Kurse (ÜK) vermitteln die grundlegenden Fertigkeiten des Handwerks, d.h. sie ergänzen, bzw. entlasten den Lehrbetrieb von der Grundlagenvermittlung. Die Verantwortlichkeit für die Überbetrieblichen Kurse wird durch das Gesetz den Berufsverbänden übertragen.

Den Umfang der überbetrieblichen Kurse hat der Gesetzgeber in der Verordung über die berufliche Grundbildung der einzelnen Beruf festgelegt. Der Stoffinhalt ist im Rahmenprogramm geregelt.


Die Kurse finden während des ganzen Jahres statt, auch während den Schulferien.

Kurszeiten:
Montag - Freitag 07:30 - 11:30 und 12:30 - 16:30