Gesamtarbeitsvertrag GAV

Der Gesamtarbeitsvertrag aus dem Jahre 2020, inkl. Anhang 1, ist gültig.
 
 
 
Hinweise zu den Sozialversicherungsabzügen findet man auf der Homepage des Bundesamtes für Sozialversicherungen.
Link: Beiträge an die Sozialversicherungen
 

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