Schnelltests
Aktualisiertes Schutzkonzept von AGVS und BAZ ist online
16. April 2021 agvs-upsa.ch – Betriebe, die ihren Mitarbeitenden Schnelltests anbieten, können diese von der Quarantänepflicht befreien. Der AGVS und die Branchenlösung BAZ haben das Schutzkonzept entsprechend auf den neusten Stand gebracht.
Unternehmen haben die Möglichkeit, Mitarbeitenden, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten, von der Quarantänepflicht zu befreien, sofern sie Schnelltests anbieten. Weitere Details sind im Kapitel 8 des Schutzkonzepts für Garagenbetriebe zu finden.
Der Bundesrat führt seine Strategie einer vorsichtigen, schrittweisen Öffnung fort. Ab Montag, 19. April, sind mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen. Die Lage ist zwar weiterhin fragil, das Risiko einer weiteren Öffnung ist für den Bundesrat aber vertretbar. Bei allen wieder erlaubten Aktivitäten ist das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands möglich und mit wenigen Ausnahmen auch vorgeschrieben. Ausserdem schreitet die Durchimpfung der Risikogruppen gut voran und das Testen wird laufend ausgedehnt.

Das angepasste Kapitel 8 im Schutzkonzept für Garagengetriebe.
Das angepasste Factsheet «Rechtliche Informationen zum Coronavirus» ist online.
Das angepasste Schutzkonzept für üK und Weiterbildungen.
Das angepasste Factsheet «Rechtliche Informationen zum Coronavirus» ist online.
Das angepasste Schutzkonzept für üK und Weiterbildungen.
Unternehmen haben die Möglichkeit, Mitarbeitenden, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten, von der Quarantänepflicht zu befreien, sofern sie Schnelltests anbieten. Weitere Details sind im Kapitel 8 des Schutzkonzepts für Garagenbetriebe zu finden.
Der Bundesrat führt seine Strategie einer vorsichtigen, schrittweisen Öffnung fort. Ab Montag, 19. April, sind mit Einschränkungen wieder Veranstaltungen mit Publikum möglich, etwa in Sportstadien, Kinos oder Theater- und Konzertlokalen. Auch sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen sind wieder erlaubt, ebenso gewisse Wettkämpfe. Restaurants können ihre Terrassen wieder öffnen. Die Lage ist zwar weiterhin fragil, das Risiko einer weiteren Öffnung ist für den Bundesrat aber vertretbar. Bei allen wieder erlaubten Aktivitäten ist das Tragen einer Maske und das Einhalten des erforderlichen Abstands möglich und mit wenigen Ausnahmen auch vorgeschrieben. Ausserdem schreitet die Durchimpfung der Risikogruppen gut voran und das Testen wird laufend ausgedehnt.

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