Brancheninfo des BFE

Das ändert sich 2026 bei der Energieetikette

Auf die jährliche Revision der Grundlagendaten der Energieetikette folgt die Brancheninfo des BFE für 2026. Wichtig für Garagen sind neue Bestimmungen zur Platzierung der Energieetikette in der Werbung und die mögliche manuelle Anpassung der kW-Werte für PHEV. Zudem teilt das BFE mit, dass der CO2-Schnitt gesunken ist.
Publiziert: 14. Juli 2025

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AGVS-Newsdesk


										Das ändert sich 2026 bei der Energieetikette
Die Änderungen der Energieetikette für das Jahr 2026 wurden Anfang Juli 2025 per Brancheninfo des BFE bekanntgegeben. Foto: AGVS-Medien/Peter Fuchs

Die Grundlagendaten der Energieetikette werden vom Bundesamt für Energie (BFE) jährlich aktualisiert und neu berechnet. Dabei werden auch die Faktoren zur Berechnung der Primärenergie-Benzinäquivalente (PE-BÄ) und der CO2-Emissionen aus den Vorprozessen der Treibstoff- und Strombereitstellung überprüft: Sie werden an aktualisierte Grundlagendaten sowie an neue Erkenntnisse aus Wissenschaft und Technik und an die internationalen Entwicklungen angepasst.

 

Durchschnittlicher CO2-Ausstoss

Der Durchschnitt der CO2-Emissionen wird auf der Energieetikette seit 2020 nicht mehr angezeigt. Der Wert muss aber weiterhin in Preislisten und Online-Konfiguratoren angegeben werden. Für das Jahr 2025 lag der Wert bei 113 g CO2/km (auf Basis von WLTP-Daten). Für das Jahr 2026 beträgt der Wert neu 111 g CO2/km (WLTP). Der Hauptgrund für den Rückgang ist der steigende Anteil an Elektro- und Hybridautos bei den Neuzulassungen.

Der Durchschnitt berechnet sich auf Basis der Neuwagen, die zwischen dem 1. Juni 2024 und dem 31. Mai 2025 erstmals immatrikuliert wurden. Ende Juni wurde der Neuwagenbericht publiziert. Darin wurde für das Jahr 2024 ein CO2-Durchschnitt von 113,9 g CO2/km ausgewiesen. Dieser Wert bezieht sich auf das Kalenderjahr 2024 und liegt höher, da die Anteile der Steckerfahrzeuge in den ersten fünf Monaten 2025 deutlich höher lagen als im Vorjahr.

 

Biogasanteil bei CNG-Fahrzeugen

Seit 2020 wurde bei Fahrzeugen mit CNG-Antrieb ein Biogasanteil von 20 Prozent berücksichtigt. Dieser Anteil wurde mittels Branchenvereinbarung sichergestellt. Der Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) hat das BFE informiert, dass die Branchenvereinbarung aufgelöst wird. Die Gasunternehmen sind künftig frei, die Höhe ihres Biogasanteils zu bestimmen. Der festgeschriebene Biogasanteil von 20 Prozent wird daher per 1. Januar 2026 gestrichen. Neu wird jeweils der effektive Biogasanteil gemäss VSG verwendet. Dieser lag 2024 bei 32,8 Prozent und wird so für die Energieetikette 2026 berücksichtigt.

 

Wichtigste Änderungen bei den Grundlagendaten

Die wichtigsten Änderungen bei den Grundlagendaten sind:

  • Strom: Das Primärenergie-Benzinäquivalent des in der Schweiz verbrauchten Stroms beträgt unverändert 0,22 l/kWh («Verbrauchermix»). Die CO2-Emissionen des in der Schweiz verbrauchten Stroms erhöhten sich von 110 g CO2/kWh auf 111 g CO2/kWh. Grund hierfür ist ein geringerer Anteil an Wasserkraft sowie Verschiebungen beim importierten Strom innerhalb der Kraftwerke hin zu etwas mehr Kohle und weniger Gas.
  • Benzin und Diesel: Die Aktualisierung hatte keine Auswirkung auf die CO2-Emissionen aus der Bereitstellung von Benzin, während diese beim Diesel um 0,9 Prozent gestiegen sind. Diese Entwicklung ist auf Veränderungen in der Herkunft von Rohöl und Fertigprodukten zurückzuführen. Der Anteil aus Schweizer Raffinerien ist gesunken.
  • CNG: Beim Erdgas führte der Anstieg des Biogasanteils von 20 Prozent auf 32,8 Prozent zu einer Zunahme der CO2-Emissionen um 4,7 Prozent und die Abnahme des Primärenergie-Benzinäquivalents um 9,7 Prozent.
  • Wasserstoff: Im Jahr 2024 wurde ein Teil des verkauften Wasserstoffs mit Chloralkali-Elektrolyse hergestellt. Dies trug zu einer Abnahme des Primärenergie-Benzinäquivalents (minus 11,8 Prozent) sowie einer Abnahme der CO2-Emissionen bei der Bereitstellung des Wasserstoffmixes um knapp 32 Prozent bei.

 

Inkrafttreten

Die revidierte Verordnung VEE-PLS tritt per 1. Januar 2026 in Kraft. Zur Berechnung der Energieeffizienz-Kategorien wurde ein Excel-Dokument erstellt. Mit diesem kann nach Eingabe der Parameter die Energieeffizienz-Kategorie berechnet werden. Alle Infos und das Excel-Dokument sind beim BFE hier verfügbar.

 

Zusätzliche Informationen 

Folgende Infos in Bezug auf die Umsetzung der EnEV-Vorgaben können für Garagistinnen und Garagisten von Interesse sein: 

  • Grafische Darstellung in der Werbung: Im Rahmen der letzten Verordnungsrevision wurde die Ein-Klick-Regel in den EnEV-Vorgaben aufgenommen. Hierzu wurde Ziffer 5 Anhang 4.1 EnEV ergänzt. Falls die Mindestgrösse der grafischen Darstellung (15 x 20 mm) mehr als fünf Prozent der Werbefläche einnimmt, muss diese nicht mehr angebracht werden. Neu kann in diesem Fall mittels Link oder QR-Code auf eine Seite verwiesen werden. Auf dieser Seite müssen sämtliche Angaben vorhanden sein. Ist das Werbeformat grösser als 60 cm2, muss die grafische Darstellung wie bisher gemacht werden. Die Anpassungen treten per 1. Januar 2026 in Kraft. Hier gibt es weitere Informationen und ebenfalls mehr zum erfolgreichen Engagement des AGVS zu diesem Thema.
  • kW-Angabe bei PHEV: Die auf der Energieetikette dargestellten Daten kommen direkt aus der Datenbank des Bundesamtes für Strassen (Astra). Bei Plug-in-Modellen wird dem Astra nicht die Systemleistung übermittelt. Es gibt aber bei der Erstellung der Energieetikette die Möglichkeit, den kW-Wert manuell anzupassen.
  • Neuer Online-VK: Der im Juni 2025 vom BFE neulancierte Online-Verbrauchskatalog (VK) bietet Autokäuferinnen und Autokäufern umfassende Infos zu Verbrauch, Klimabilanz, Energieeffizienz und Betriebskosten aller auf dem Neuwagenmarkt erhältlichen Modellvarianten.