Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) – Einheitliche Standards für die Branche und Entlastung für Arbeitgeber
Der GAV 2020 der Sektion Zentralschweiz ist ein Branchen-Gesamtarbeitsvertrag, der speziell für das zentralschweizer Auto-Gewerbe entwickelt wurde. Dieser Vertrag wird zwischen Arbeitgeberverbänden und Personalverbänden ausgehandelt, wobei die Sozialpartner Syna und Verdia eine wichtige Rolle spielen. Der GAV schafft einheitliche Vorgaben für Arbeitsverträge und entlastet Unternehmen von der Aufgabe, individuelle Regelungen für jeden Mitarbeitenden zu treffen.
Durch die Festlegung von Mindeststandards sorgt der GAV dafür, dass faire Arbeitsbedingungen gewährleistet sind und schützt vor unlauteren Praktiken. Diese Standards tragen auch dazu bei, die Qualität der Dienstleistungen und die Reputation der Branche zu sichern, besonders in Bereichen, in denen keine spezifischen Vorgaben durch die öffentliche Hand bestehen. Der GAV stellt so sicher, dass Unternehmen sich auf eine klare, rechtssichere Grundlage stützen können, die sowohl den Mitarbeitenden als auch dem Unternehmen zugutekommt.