Darum geht es:
Die Einführung von Tempo 30 liegt in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden. In den vergangenen Jahren haben einzelne Städte in diesem Bereich bereits Fakten geschaffen und teilweise grossflächig Tempo 30-Zonen eingerichtet.
Haltung des AGVS:
Der AGVS fordert die Gewährleistung des Verkehrsflusses auf den Hauptverkehrsachsen, weshalb er Tempo 30 aus verschiedenen Gründen ablehnt:
- Eine erzwungene Senkung der allgemeinen Geschwindigkeit auf 30 km/h auf dem gesamten innerörtlichen Strassennetz würde einen Eingriff in die Kompetenz der Kantone und Gemeinden darstellen, da diese Strassen nicht in die Zuständigkeit des Bundes fallen.
- Eine generelle Einführung von Tempo 30 würde die Hauptverkehrsstrassen unattraktiver machen, und es ist zu erwarten, dass ein Teil des Verkehrs wieder durch die Wohngebiete fliessen würde, was die Belästigung und das Unfallrisiko für die Anwohnerinnen und Anwohner in den Wohngebieten erhöhen würde.
- Die Senkung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h würde für alle Fahrzeuge gelten, inklusiv Strassentransport und öffentlicher Verkehr. Um die Erreichbarkeit der Städte sowohl für den Güterverkehr als auch für den Personenverkehr mit Bussen zu gewährleisten, ist es wichtig, die allgemeine Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h zu belassen.
- Eine Verringerung der Beförderungsgeschwindigkeit führt zu kostspieligen Zeitverlusten, die sogar die Anschaffung zusätzlicher Fahrzeuge erforderlich machen können, um die gleiche Beförderungsleistung zu erbringen.